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Der freie Wille

 

 

Die Zuordnung des Umfangs des freien Willens

Der freie Wille schon durch die Naturgesetze und die persönlichen Beschränkungen entscheidend eingeengt.

Die Daseinsgrenzen, die in unterschiedlichen Zeitbereichen sehr variieren können,

lassen sich nur zum geringen Teil in ihrer vollen Auswirkung feststellen.

 

Auch der Ausgangsbereich der Erbanlagen (Vater, Mutter), in welchem Land

und zu welcher Zeit (Krieg, Frieden, Wohlstand, Armut) jemand geboren

wird, sowie die persönliche Umwelt (Erzieher, Lehrer, Freunde) können den

Bereich der tatsächlichen Freiheit eines Menschen unterschiedlich beeinflussen.

Diese Gegebenheiten sind weitgehend von seinem Willen unabhängig.

Ihr Zusammenwirken ist so komplex und unbekannt, dass es keines Beweises bedarf,

um das Unvermögen des Menschen aufzuzeigen, den Umfang seiner Willensfreiheit zu ermessen.

Auch ein Außenstehender kann diesen Umfang nicht ermitteln.

 

Wie wollte man den Freiheitsgrad eines ideologisierten oder anders manipulierten Wesens festlegen?

Ist ein einseitig Beeinflusster im Willen frei? Ist ein beschränkt Informierter im Willen frei?

Ist ein falsch Informierter im Willen frei?

Wie weit wird der Wille durch die Intelligenz des Wollenden weniger beeinflussbar,

wie weit durch sein Belehrtwerden?

Welchen Grad der Beeinflussung kann man schweren körperlichen oder psychischen Behinderungen zumessen?

Der Einfluss der Medien, aber auch die persönlichen Bindungen und Erfahrungen sind unüberschaubar,

weil die Beeinflussbarkeit der Einzelnen ganz unterschiedlich ist.

Wer wollte behaupten, dass er den Grad der Freiheit seines Willens beurteilen kann?

 

Der Wirrwarr wird noch größer, wenn man einbezieht, wie weit jemand durch

verwirrende und verführende Medien, durch Drogen, Alkohol oder auf andere Weise

seinen geistigen Horizont verkleinert hat.

Jedenfalls hat er dadurch die von seiner Selbstständigkeit abhängige Mündigkeit,

aber auch seinen Freiheitsbereich eingeengt.

 

Andererseits dürfen wir wissen, dass nichts dem Zufall überlassen wird,

sondern bis zum Fall der Haare im Plan des Lebens für den Einzelnen alles einbezogen ist.

 

Die Antworten auf die vorstehend angeführten und ähnliche Fragen werden

bei einem Durchdenken immer darauf hinauslaufen, dass eine völlige Freiheit des Willens nicht besteht,

d.h. der Wille durch das gegebene Umfeld stets vorgeprägt ist.

Trotzdem ist zu beachten, dass es, wenn auch mehr oder weniger beschränkt,

freien Willen gibt und die damit verbundene Verantwortlichkeit desselben bestehen bleibt.

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